Gebäudeenergiegesetz 2024 – das müssen Makler jetzt wissen
Seit dem 1.1.2024 ist das Änderungsgesetz zum GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft getreten. Die Novellierung stellt mit ihren Richtlinien zum erneuerbaren Heizen zahlreiche Eigentümer und potenzielle Immobilienkäufer vor große Herausforderungen. Gleichzeitig markiert das GEG 2024 einen weiteren wichtigen Schritt zur Energiewende in Deutschland.
Was müssen Sie als Immobilienmakler jetzt über das Gebäudeenergiegesetz bei Bestandsgebäuden wissen, wie gehen Sie mit dem Heizungsgesetz innerhalb einer Kundenberatung um und warum ist in dem Zusammenhang der GEG Energieausweis so wichtig?
Was hat sich beim GEG-Gebäudeenergiegesetz 2024 geändert?
Das Ziel ist klar: Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die hohen Kosten von Öl und Gas, die derzeit die Verbraucher belasten, zu senken.
2002 trat erstmals die Energieeinsparverordnung (EnEv) in Kraft und wurde im Laufe der Jahre immer wieder novelliert. Gleiches gilt auch für das Energieeffizienzgesetz (EnEg). Aus beiden entstand das GEG 2020, das 2023 überarbeitet wurde und dessen neue Anforderungen an Heizungsanlagen nun gelten.
Was bedeutet das konkret? Die Eckpunkte des Heizungsgesetzes
Laut Gesetz müssen alle neu installierten Heizanlagen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist werden – dies bezeichnet man als die 65-%-EE-Pflicht. Die Vorschrift ist zunächst auf Neubauten innerhalb von Neubaugebieten beschränkt. Für bestehende Immobilien sowie Neubauten, die sich außerhalb von ausgewiesenen Neubaugebieten befinden, werden Übergangszeiten gewährt.
Welche Fristen gelten bei der GEG Novelle 2024?
Die Umrüstung basiert auf der kommunalen Wärmeplanung. Kleine Gemeinden haben dabei etwas mehr Zeit als größere Städte.
Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle neuen Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien laufen.
Ein frühzeitiger Umstieg kann sich lohnen, denn der notwendige Heizungstausch wird staatlich mit mindestens 30 % gefördert. Seit dem 27. Februar 2024 nimmt der Staat dafür Anträge an.
Welche Förderungen gibt es konkret?
Im Rahmen der Sanierungsverpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind mehrere Fördermöglichkeiten vorgesehen, um die Modernisierung von Heizsystemen zu unterstützen:
Grundförderung:
Zunächst gibt es eine Grundförderung, die allen Eigentümern, sowohl Privatpersonen als auch gewerblichen Akteuren, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, zusteht. Diese deckt 30 % der Investitionskosten für den Ersatz veralteter, auf fossilen Brennstoffen basierender Heizsysteme ab.
Zusätzlicher Geschwindigkeitsbonus:
Darüber hinaus gibt es einen Anreiz für eine schnelle Umsetzung: Eigentümer, die ihre noch funktionstüchtigen, auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizungen austauschen, können einen zusätzlichen Bonus erhalten. Dieser Geschwindigkeitsbonus beläuft sich auf 20 Prozent bis zum Ende des Jahres 2028 und wird danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert, beginnend mit 17 Prozent ab dem 1. Januar 2029.
Zusätzliche einkommensabhängige Förderung:
Eine weitere Fördermöglichkeit ist einkommensabhängig: Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 EUR können eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent in Anspruch nehmen.
Die maximale Fördersumme, die ein Antragsteller erhalten kann, beträgt insgesamt bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen.
Speziell für Einfamilienhäuser und die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern gilt eine Obergrenze von 30.000 EUR für die förderfähigen Kosten des Heizungsaustauschs. Bei weiteren Wohneinheiten innerhalb des Mehrfamilienhauses können höhere Beträge gefördert werden.
Förderung für begleitende Sanierungsmaßnahmen:
Zusätzlich sind Förderungen für begleitende energetische Sanierungsmaßnahmen möglich. Dazu gehören etwa die Verbesserung der Gebäudeisolierung, der Austausch von Fenstern, die Modernisierung der Anlagentechnik oder die Optimierung bestehender Heizungssysteme.
Als Makler ist ein fundiertes Wissen im Bereich des GEG essentiell, um Ihre Kunden sachkundig informieren zu können.
Wie lässt sich das Gebäudeenergiegesetz gestalten?
Hauseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, das Gebäudeenergiegesetz umzusetzen. Dazu gehören der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe sowie eine Stromdirektheizung. Ebenso möglich sind Hybridheizungen, die mit einer Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel betrieben werden. Zudem erlauben die Richtlinien das Heizen mit Solarthermie und bei gewissen Voraussetzungen Heizungen, die sich auf Wasserstoff umrüsten lassen (auch als „H2-Ready“-Gasheizungen bezeichnet).
Was ist im Zuge des Gebäudeenergiegesetz 2024 für Makler wichtig?
Als Makler sollten Sie sich mit dem Gebäudeenergiegesetz 2024 umfassend auskennen, um Ihre Kunden zuverlässig beraten zu können. Das gilt vor allem in Hinblick auf Bestandsgebäude und die GEG-Sanierungspflicht. Bilden Sie sich rund um das Thema kontinuierlich weiter, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Tipp: Legen Sie bei einem Immobilienverkauf zudem großen Wert auf einen gültigen Energieausweis. Ist dieser bisher nicht vorhanden, kümmern Sie sich um dessen Erstellung, als Serviceleistung auf eigene Kosten. Liegt er hingegen vor, prüfen Sie die Gültigkeit und das Vorhandensein der Registrierungsnummer. Weisen Sie den GEG-Nachweis unbedingt in Ihrem Exposé aus. So beweisen Sie bereits im Vorfeld Professionalität.
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