Maklerprovision – der Unterschied ohne und mit iad

Das Einkommen eines Immobilienmaklers ist in der Regel leistungsabhängig und basiert auf der individuellen Erfolgsrate bei der Vermittlung von Immobilien. Höhere Verkaufs- oder Vermittlungszahlen führen so automatisch zu einer höheren Maklerprovision. Beim Verkauf einer Immobilie durch einen Eigentümer liegt die Maklerprovision üblicherweise zwischen drei und sechs Prozent des Verkaufspreises. Bei der Vermietung einer Immobilie beträgt die Courtage in der Regel maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt.

Diese Art des Verdienstes gilt jedoch in erster Linie für selbstständig tätige Makler, die Immobilien eigenständig vermitteln. Das Einkommensmodell eines Festangestellten und damit das Gehalt eines Immobilienmaklers unterscheidet sich hiervon und beinhaltet in der Regel ein festes Grundeinkommen, möglicherweise ergänzt durch eine geringe, erfolgsabhängige Provisionierung.

Es gibt hingegen noch eine weitere Möglichkeit, die Maklerprovision zu erhöhen: Zusammen mit iad und einem modernen Franchisesystem, das die Vorzüge des Network Marketings mitbringt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Maklerprovision üblicherweise ausfällt und was Sie bei uns erwartet.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch bekannt als Maklergebühr oder Maklercourtage, stellt das Entgelt dar, das selbstständige Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken erhalten.

Gemäß § 652 BGB wird eine solche Provision fällig, wenn ein gültiger Maklervertrag zwischen Makler und Verkäufer oder Käufer besteht, der Makler eine Vermittlungsleistung erbringt und infolge dieser Leistung ein wirksamer Kaufvertrag über eine Immobilie abgeschlossen wird.

Immobilienmakler, die nicht selbstständig sind, sind oft fest angestellt, beispielsweise bei Banken, Sparkassen oder Immobilienbüros. Obwohl die Provisionen für Immobilienvermittlungen nicht übermäßig hoch ausfallen, erhalten fest angestellte Makler ein regelmäßiges Gehalt. Diese finanzielle Sicherheit bietet unabhängig von der Auftragslage eine gewisse Zukunftssicherheit.

Wie setzt sich die Maklerprovision zusammen?

Fällt beim Verkauf von Immobilien die Maklerprovision an, wird diese in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet. Dieser Prozentsatz ist variabel und fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus.

In Deutschland bewegt sich die Maklerprovision üblicherweise im Bereich von 3 % bis 7 % des Verkaufspreises, wobei die Werte ebenso abhängig von den Marktbedingungen und der Art der Immobilie sind.

Die Höhe der Maklerprovision hängt auch von der Art des Maklerauftrags ab. Bei einem Alleinauftrag, bei dem der Makler exklusiv für die Vermarktung einer Immobilie zuständig ist, kann der Prozentsatz höher liegen, da der Makler mehr Aufwand in die Vermarktung investiert. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Verkäufer an den Makler gebunden, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch selbst verkaufen. Im Gegensatz dazu kann bei einem einfachen Auftrag, bei dem der Verkäufer auch andere Makler beauftragen oder die Immobilie selbst verkaufen darf, die Provision niedriger sein, da hier ein größerer Wettbewerb zwischen den Maklern besteht.

In vielen Fällen ist die Höhe der Maklerprovision Verhandlungssache.

Leistungsbasierte Umstände fließen zudem nicht selten in die Provisionsstruktur ein. So kann ein höherer Prozentsatz vereinbart werden, wenn der Makler einen Verkaufspreis erzielt, der über einem festgelegten Zielwert liegt. Auch die Art der Immobilie kann die Provisionshöhe beeinflussen. Bei Gewerbeimmobilien oder speziellen Immobilientypen wie Luxusobjekten lassen sich andere Maklerprovisionen ansetzen als bei „normalen“ Wohnimmobilien.

In vielen Fällen ist die Höhe der Maklerprovision verhandelbar, wobei dies von Faktoren wie der Marktnachfrage und der Verhandlungsbereitschaft des Maklers abhängt. Bei der Vermietung von Immobilien ist der Spielraum für Verhandlungen jedoch oft begrenzt, da die Maklerprovision hier meist nur die Kosten des Maklers deckt.

Die Situation kann aber auch andersherum Sinn ergeben und eine niedrigere Maklerprovision sich als lohnenswert entpuppen. Befindet sich eine Immobilie in einem ausgezeichneten Zustand und in einer begehrten Gegend, kann der Makler sie schnell an einen zahlungskräftigen Käufer vermitteln. In einem solchen Fall ist es möglich, dass der Makler auf einen Teil seiner Maklerprovision verzichtet, da der schnelle Verkaufserfolg ebenfalls für diesen wertvoll ist.

Wie hoch ist die Maklerprovision im Durchschnitt?

Die Regelungen zur Maklerprovision variieren je nach Art des Immobiliengeschäfts. Bei der Vermietung von Immobilien ist die Höhe der Maklerprovision gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Im Gegensatz dazu ist die Höhe der Provision beim Immobilienverkauf nicht gesetzlich festgelegt. Gemäß den §§ 652 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Makler Anspruch auf eine Vergütung bei erfolgreichem Vertragsabschluss, jedoch ist die genaue Höhe der Maklerprovision Verhandlungssache und kann regional variieren. Üblicherweise bewegen sich die Provisionssätze beim Immobilienverkauf zwischen 4 und 7 Prozent des Kaufpreises.

In verschiedenen Bundesländern haben sich dabei unterschiedliche Standards für die Höhe der Maklerprovision etabliert. So liegt die maximale Maklerprovision beim Hausverkauf in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bei 7,14 Prozent. In Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beträgt sie hingegen 5,95 Prozent und in Hamburg 6,25 Prozent. Niedersachsen zeigt eine größere Bandbreite mit Provisionssätzen von 4,76 Prozent, 5,95 Prozent und 7,14 Prozent.

Wer trägt die Maklerprovision?

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer bei Immobilientransaktionen regelt. Diese Neuregelung besagt, dass der Käufer nicht mehr verpflichtet ist, eine höhere Provision zu zahlen als der Verkäufer. Dies führt in der Praxis oft zu einer gleichmäßigen Aufteilung der Kosten, also einer 50:50-Teilung der Maklerprovision. Vor dieser Gesetzesänderung existierte keine bundesweit einheitliche Regelung. In einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen musste der Käufer üblicherweise die gesamte Provision tragen, während in anderen Bundesländern eine Teilung der Kosten üblich war.

Die neuen Bestimmungen zur Maklerprovision legen fest, dass grundsätzlich derjenige die Kosten trägt, der den Makler beauftragt hat.

Dadurch werden Käufer entlastet, die in der Vergangenheit oft die gesamten Maklergebühren zahlen mussten, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hatte.

Es gibt nun zwei mögliche Szenarien:

Doppelprovision: Wenn der Makler sowohl den Käufer als auch den Verkäufer derselben Immobilie vertritt, spricht man von einer Doppelprovision. In diesem Fall darf der Makler die Provision nur zu gleichen Teilen von beiden Parteien fordern. Verlangt der Makler beispielsweise 3 % vom Verkäufer, so muss auch der Käufer denselben Prozentsatz entrichten.

Einseitige Provision: In der Regel wird der Makler nur von einer Partei, meistens dem Verkäufer, beauftragt. Dieser ist dann verpflichtet, die Kosten der Maklerprovision zu tragen.

Gibt es einen Alleinauftrag, bei dem nur der Verkäufer oder nur der Käufer einen Vertrag mit dem Makler vereinbart, können bis zu 50 % der Kosten auf die andere Partei übertragen werden. Dies ist in § 656 d BGB geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber, beispielsweise der Verkäufer, mindestens die Hälfte der Maklerprovision trägt. Er darf also maximal 50 % der Kosten auf den Käufer übertragen. Ist dieser mit der anteiligen Kostenübernahme einverstanden, wird dies im Kaufvertrag festgehalten.

Ergänzend dazu gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip bei Vermietungen. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Maklerprovision tragen muss, wenn er den Makler engagiert hat. Sucht sich hingegen der potenzielle Mieter selbst einen Makler, so ist er für die Bezahlung der Provision verantwortlich. Kurzum: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Maklerprovision.

Selbstständiger Immobilienmakler bei iad: Ihre Maklerprovision 

Für Immobilienmakler, die weder in eine Festanstellung gehen noch die klassische Selbstständigkeit wagen wollen, bietet sich die Selbstständigkeit innerhalb eines Franchisesystems als Alternative an. In dieser Konstellation hängt das monatliche Einkommen des Maklers ebenso analog zur eigenen Selbstständigkeit vollständig von der Anzahl der erfolgreich vermittelten Immobilien und den daraus resultierenden Provisionen ab, die er vollständig erhält. Es gibt kein festes Gehalt, dafür genießt der Makler sämtliche Freiheiten, wie die freie Einteilung seiner Arbeitszeit.

In der Tätigkeit als selbstständiger Immobilienmakler gibt es prinzipiell keine Verdienstobergrenze. Der Erfolg und damit das Einkommen hängen ausschließlich von der individuellen Leistung ab.

Je mehr Immobilien erfolgreich vermittelt werden, desto höher fällt die Maklerprovision und somit das Einkommen aus.

Bei iad profitieren Makler von einem attraktiven und flexibel skalierbaren Provisionssystem, das auf gleich drei Einkommensquellen basiert. Erstens erhalten Makler 69-87,8 % Maklerprovision bei iad, für jede von ihnen persönlich begleitete und erfolgreich abgeschlossene Immobilientransaktion.

Zweitens besteht die Möglichkeit, durch Networking ein eigenes Team aufzubauen und als Sponsor vom Erfolg dieses Teams durch einen prozentualen Anteil zu profitieren. Drittens können Makler als externe Empfehlungsgeber agieren und erhalten für jede erfolgreiche Immobilienvermittlung, die auf ihre Empfehlung zurückzuführen ist, eine Maklerprovision von 7 %. Dieses Modell bietet deutlich höhere Verdienstmöglichkeiten als die alleinige Maklerprovision und erweitert das Aufgabenspektrum der Makler erheblich.

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