Nebenberuflich selbstständig in Deutschland: Was ist erlaubt und was möglich?

Nebenberuflich Selbstständig in Deutschland, iad Deutschland

Nebenberuflich selbstständig zu sein oder zu gründen, erfreut sich wachsender Beliebtheit: Laut KfW-Gründungsmonitor wagten allein im Jahr 2023 363.000 Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit im Nebenerwerb. Die Form der Gründung sorgt dafür, dass Sie die finanzielle Sicherheit eines Hauptberufs bewahren und gleichzeitig als Ihr eigener Chef eine Geschäftsidee verwirklichen können. Doch auch nebenberufliche Gründerinnen und Gründer müssen die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie hauptberufliche Unternehmer. Mit der richtigen Organisation und einer gezielten Unterstützung lässt sich der Weg zum Nebengewerbe jedoch erfolgreich und reibungslos gestalten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen und wie Sie die ersten Schritte gehen.

Was bedeutet es, sich nebenberuflich selbstständig zu machen?

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen bedeutet, ein eigenes Unternehmen oder eine eigene Tätigkeit zu gründen und auszuüben, während man weiterhin in einem Hauptberuf angestellt bleibt. Es ist eine Möglichkeit, Geschäftsideen zu verwirklichen, erste unternehmerische Erfahrungen zu sammeln und zusätzliches Einkommen zu generieren, ohne auf die finanzielle Sicherheit der Hauptbeschäftigung zu verzichten.

Wichtig zu wissen:

Ein Nebengewerbe besteht dann, wenn Sie weniger als die Hälfte Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit darin investieren und weniger als die Hälfte des Einkommens daraus erhalten.

Unterschied: Angestellt nebenberuflich vs. Selbstständig nebenberuflich

KriteriumAngestellt nebenberuflichSelbstständig nebenberuflich
ArbeitszeitgestaltungFest vorgegeben durch den Hauptarbeitgeber.Individuell gestaltbar, abhängig vom eigenen Zeitmanagement.
EinkommenStabil, zusätzliches Einkommen durch Nebenjob.Variabel, abhängig vom Geschäftserfolg.
RisikoprofilGering, Hauptjob sichert Grundabsicherung.Höher, da Geschäftserfolg nicht garantiert ist.
VerantwortungBegrenzt auf den Nebenjob und Hauptarbeitgeber.Unternehmerische Freiheit: Volle Verantwortung für alle geschäftlichen Entscheidungen.
KarriereentwicklungKarrierewege im Hauptberuf dominieren.Freie Entfaltung und Selbstverwirklichung je nach eigenem Engagement und Erfolg. Hohes Wachstumspotenzial.
FlexibilitätEingeschränkt durch Vorgaben des Arbeitgebers.Hoch, da unabhängig vom Hauptberuf.

Warum nebenberuflich durchstarten?

Ob die eigene Geschäftsidee umsetzen, noch einmal einen neuen Karriereweg gehen oder seine Erfüllung finden – die nebenberufliche Selbstständigkeit schafft genau dafür den richtigen Rahmen, ohne sofort auf die Sicherheit einer festen Anstellung verzichten zu müssen. Durch die Kombination von Hauptberuf und Nebengewerbe wird das Einkommensrisiko minimiert und gleichzeitig die Grundlage für eine potenzielle Vollzeit-Selbstständigkeit geschaffen.

Alle Vorteile im Überblick:

Was sind die Voraussetzungen, um sich mit einem Nebengewerbe selbstständig zu machen?

Sobald Sie in Deutschland mit einer Nebentätigkeit die Absicht haben, Einnahmen zu erzielen, sind Sie verpflichtet, gemäß der Gewerbeordnung (GewO) ein Nebengewerbe anzumelden. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen voraus, wie ein gültiger Personalausweis, die Volljährigkeit oder – bei Minderjährigen – die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Auch finanzielle Integrität und, bei ausländischen Staatsangehörigen, ein gültiger Aufenthaltstitel sind nachzuweisen.

Die Wahl der Rechtsform definiert nicht nur Ihre Haftung, sondern legt auch die steuerlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen fest. Einzelunternehmen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) sind die bevorzugten Varianten im Nebengewerbe. Während das Einzelunternehmen Ihnen volle Kontrolle mitbringt, ermöglicht die GbR die Zusammenarbeit mit Partnern – allerdings mit gemeinsamer Haftung, auch mit Ihrem Privatvermögen.

Möchten Sie Ihre Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen, stehen Ihnen Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) zur Verfügung. Diese Optionen sind jedoch mit höheren Gründungskosten und komplexeren Buchführungsanforderungen verbunden.

Wie melde ich ein Nebengewerbe an?

1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Hierzu ist das Formular GewA1 auszufüllen, das unabhängig davon verwendet wird, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Wichtig ist, im Formular anzugeben, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein, der als offizieller Nachweis der Gewerbeanmeldung dient. Die Gebühren variieren je nach Standort zwischen 15 und 65 €.

Beachten Sie, dass Sie vorab prüfen sollten, ob Ihre auszuübende Tätigkeit bestimmten Auflagen wie Genehmigungs-, Meister- oder Eintragungspflichten unterliegt. Beispielsweise benötigen einige handwerkliche Berufe einen Eintrag in die Handwerksrolle, um eine Gewerbeanzeige durchführen zu können.

Wichtiger Hinweis

Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sie eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. So können Sie mögliche Interessenkonflikte oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, wie etwa das Arbeitszeitgesetz oder Wettbewerbsverbote ausschließen.

2. Meldung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt wird in der Regel automatisch das zuständige Finanzamt informiert. Mit Wirkung ab 1. Januar 2021 wurde das Verfahren zur Gewerbeanmeldung grundlegend modernisiert und Steuerpflichtige sind nun verpflichtet, die Aufnahme einer land-, forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach der Gründung aktiv und elektronisch an das zuständige Finanzamt zu melden.

Dies erfolgt über den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der unkompliziert über das Online-Portal „Mein ELSTER“ eingereicht werden kann. Die Nutzung von „Mein ELSTER“ erlaubt es, Steuerdaten papierlos, ortsunabhängig und kostenfrei zu übermitteln.

3. Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder – im Fall von handwerklichen Tätigkeiten – der Handwerkskammer (HWK). Diese Pflichtmitgliedschaft dient der Unterstützung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Ihrer Region.

Für handwerkliche Berufe ist zudem der Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich. Dies gilt beispielsweise für Meisterberufe oder Tätigkeiten, die bestimmte Qualifikationen voraussetzen. Ohne diesen Eintrag ist eine Gewerbeanmeldung in vielen handwerklichen Bereichen nicht möglich.

4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Innerhalb einer Woche nach der Gründung Ihres Nebengewerbes müssen Sie sich ggf. bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und übernehmen im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Absicherung. Die Anmeldung ist ggf. verpflichtend oder freiwillig sinnvoll und erfolgt unabhängig von der Branche, in der Sie tätig sind.

Je nach Tätigkeitsfeld ist eine spezifische Berufsgenossenschaft zuständig. Prüfen Sie im Vorfeld, ob eine Versicherungspflicht besteht und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt übermittelt werden.

5. Beantragung einer Betriebsnummer (bei Mitarbeitenden)

Falls Sie planen, Mitarbeiter in Ihrem Nebengewerbe zu beschäftigen, ist eine Betriebsnummer notwendig. Diese dient als Identifikationsmerkmal Ihres Unternehmens und wird für die Datenübermittlung an die Sozialversicherungsträger benötigt.

Die Betriebsnummer können Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Stellen Sie sicher, dass die Betriebsnummer rechtzeitig vor Beginn der Beschäftigung vorliegt, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Habe ich die Pflicht meinen Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?‎

Der Arbeitgeber sollte immer über eine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informiert werden, unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich verlangt. Voraussetzung ist, dass keine Konkurrenz zum Arbeitgeber entsteht, die hauptberufliche Tätigkeit unberührt bleibt und weder Arbeitsmittel noch Daten des Unternehmens für die Nebentätigkeit genutzt werden. Solange diese Grundsätze eingehalten werden, ist die Mitteilung meist eine reine Formalität.

Selbstständig machen in Elternzeit, iad Deutschland

In Elternzeit selbst-ständig machen

Welche Steuern muss ich im Nebengewerbe zahlen?

Während die angestellte Hauptbeschäftigung in der Regel den Versicherungsschutz abdeckt, gelten für Nebengewerbe spezifische steuerliche Anforderungen, die je nach Einkommenshöhe und gewähltem Status variieren. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben ist dabei ebenso unerlässlich wie die Klärung potenzieller Auswirkungen auf die Sozialversicherung.

Relevante Steuern für ein Nebengewerbe:

Für ein Nebengewerbe ist keine Buchführungspflicht nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) erforderlich, jedoch müssen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ordnungsgemäß dokumentiert werden. Sozialversicherungsrechtlich sollten Sie sicherstellen, dass Ihre hauptberufliche Tätigkeit weiterhin als Hauptbeschäftigung anerkannt bleibt. Zudem ist zu klären, ob für Ihr Nebengewerbe Beiträge zur Rentenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung anfallen könnten.

Wichtige Information:

Um mögliche Risiken auszuschließen, empfiehlt sich die Abstimmung individueller Fragen mit dem Sozialversicherungsträger, der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung.

Wer kann die Kleinunternehmer-regelung nutzen?

Unternehmer mit einem Umsatz von maximal 22.000 € im Vorjahr und einem voraussichtlichen Umsatz von höchstens 50.000 € im laufenden Jahr.

Die Kleinunternehmerregelung

ist eine steuerliche Regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), die es Unternehmern mit geringen Umsätzen ermöglicht, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Sie ist vor allem für Selbstständige und Gewerbetreibende interessant, die geringe Einnahmen haben und ihren Verwaltungsaufwand reduzieren möchten.

Wie funktioniert die Regelung?

Neben-beruflich zum eigenen Chef

Sich als Immobilienberater nebenberuflich selbstständig machen

Der Einstieg in die Immobilienbranche im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit eröffnet Ihnen gezielte Chancen, um branchenspezifische Erfahrungen zu sammeln und Ihr Potenzial in einem stetig wachsenden Markt zu entfalten. In der Immobilienvermittlung oder -verwaltung können Sie Ihr Netzwerk erweitern, wertvolle Kontakte knüpfen und erste Projekte umsetzen. Die Tätigkeit erlaubt es Ihnen, Ihre Expertise auszubauen und sich auf spezifische Bereiche wie Wohnimmobilien, Gewerbeobjekte oder Investitionsimmobilien zu konzentrieren.

Vorteile als Immobilienmakler bei iad:

Mit iad kombinieren Sie unternehmerische Freiheit mit professioneller Unterstützung, um in der Immobilienbranche auch (zunächst) nebenberuflich selbstständig erfolgreich durchzustarten.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Darstellung der Rechtsprechung stellt keine anwaltliche Beratung dar, sie dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Einholung eines Rechtsrates. Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Quellen:

KfW-Gründungsmonitor

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

IHK Darmstadt

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