KI in der Immobilienvermarktung: Wie viel Optimierung ist sinnvoll?

Real Estate Connect - ds Afterwork, das die Immobilienwelt verbindet

KI ist längst in der Immobilienvermarktung angekommen. Exposétexte lassen sich in Sekunden erstellen, Immobilienbilder optimieren und virtuelle Rauminszenierungen erzeugen. Gleichzeitig entstehen neue Fragen: Doch wo endet sinnvolle Optimierung und wo beginnt eine Darstellung, die falsche Erwartungen weckt?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich das dritte Community Spotlight beim ersten Real Estate Connect in Frankfurt. Unter dem Titel „Perfekte Exposés, falsche Erwartungen: Wie viel KI verträgt die Immobilienvermarktung?“ diskutierten Immobilienprofis über Chancen, Grenzen und einen verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz.

Kurz zusammengefasst

KI kann die Immobilienvermarktung effizienter machen – aber sie ersetzt weder fachliche Prüfung noch persönliche Verantwortung.

Kurz die wichtigsten Punkte:

KI gezielt einsetzen: Texte, Bilder und Marketingprozesse können schneller und effizienter erstellt werden.

Ergebnisse prüfen: KI kann Fehler machen oder Informationen falsch darstellen. Die fachliche Kontrolle bleibt beim Menschen.

Transparenz schaffen: Bestimmte KI-generierte oder -veränderte Inhalte müssen seit dem 2. August 2026 nach Artikel 50 des EU AI Act transparent gemacht werden. Nicht jede KI-Nutzung ist jedoch automatisch kennzeichnungspflichtig.

Immobilien realistisch darstellen: KI darf die Präsentation verbessern, sollte aber keine Eigenschaften vortäuschen, die eine Immobilie tatsächlich nicht besitzt.

Daten verantwortungsvoll nutzen: Personenbezogene und vertrauliche Informationen sollten nicht unbedacht in KI-Tools eingegeben werden.

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie sinnvoll, transparent und verantwortungsvoll sie eingesetzt wird.

Was kann KI in der Immobilienvermarktung leisten?

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. KI kann Immobilienberater:innen insbesondere bei wiederkehrenden Aufgaben unterstützen:

Der größte Vorteil liegt dabei nicht unbedingt in der Technologie selbst, sondern in der gewonnenen Zeit.

Wenn KI administrative und wiederkehrende Aufgaben übernimmt, bleibt mehr Raum für das, was in der Immobilienvermittlung entscheidend ist: persönliche Beratung, Gespräche mit Eigentümer:innen und Interessent:innen Besichtigungen, Verhandlungen und Kundenbeziehungen.

KI kann also Arbeit abnehmen – persönliche Nähe aber nicht ersetzen.

Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Act. Sie regeln unter anderem, wann KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Nicht jeder mit KI erstellte Inhalt muss dabei automatisch als solcher gekennzeichnet werden.

Was das konkret für Immobilienmakler:innen bedeutet und welche Inhalte betroffen sein können, erfährst du in den aktuellen Informationen der Europäischen Kommission.

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Wo beginnt bei Immobilienbildern die Täuschung?

Besonders sensibel ist der Einsatz von KI bei Immobilienfotos und virtuellen Darstellungen.

Ein Beispiel:

Eine leerstehende Wohnung wird mithilfe von KI virtuell eingerichtet. Für Interessent:innen kann das hilfreich sein, weil sie sich besser vorstellen können, wie der Raum genutzt werden könnte.

Problematisch wird es, wenn KI nicht nur visualisiert, sondern Eigenschaften der Immobilie verändert – etwa Raumproportionen, Ausblicke, Ausstattung oder bauliche Gegebenheiten.

Ein Bild darf also attraktiver werden, sollte aber kein falsches Bild von der tatsächlichen Immobilie vermitteln.

Dabei ist auch die rechtliche Einordnung wichtig: Nicht jede technische Bildbearbeitung ist automatisch ein sogenannter Deepfake oder kennzeichnungspflichtiger KI-Inhalt. Die EU-Kommission unterscheidet zwischen unterschiedlichen Formen der KI-Erzeugung und -Bearbeitung. Entscheidend ist unter anderem, ob eine Darstellung für Betrachter:innen fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen könnte.

Was bedeutet das für Virtual Staging?

Virtual Staging ist ein besonders anschaulicher Fall.

Wird ein echtes Foto einer leeren Immobilie mithilfe von KI virtuell möbliert, empfiehlt sich eine klare und direkt zugeordnete Kennzeichnung, beispielsweise:

„KI-bearbeitete Visualisierung – virtuell eingerichtet“

Denn: Hier zeigt das Bild die Immobilie nicht mehr in ihrem tatsächlichen Zustand.

Digital eingerichtete Räume können Immobilieninteressierten eine bessere Vorstellung von den Möglichkeiten der Immobilie vermitteln. Solche Aufnahmen sollten als virtuell bearbeitet gekennzeichnet werden.

Wichtiger Hinweis:

Eine Kennzeichnung macht eine irreführende Darstellung nicht automatisch zulässig. Auch Verbraucherrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht müssen berücksichtigt werden.

Was sollten Immobilienmakler:innen jetzt konkret bei der Nutzung von KI beachten?

Für den Arbeitsalltag reichen zunächst einige einfache Grundsätze:

Welche KI-Anwendungen werden im Unternehmen für Texte, Bilder, Videos oder Chatbots genutzt? Eine einfache Übersicht schafft Klarheit und zeigt, wo Regeln oder Prüfungen nötig sind.

KI kann Fehler machen oder Informationen ergänzen, die nicht stimmen. Gerade bei Wohnfläche, Ausstattung, Lage, Energieangaben oder Objektzustand gilt: KI erstellt einen Vorschlag – die fachliche Verantwortung bleibt beim Menschen.

Für KI-bearbeitete Bilder, Videos oder andere Inhalte sollten klare interne Regeln bestehen: Was muss gekennzeichnet werden, wie sieht die Kennzeichnung aus und wer prüft die Inhalte vor der Veröffentlichung?

Personenbezogene oder vertrauliche Daten sollten nicht ungeprüft in externe KI-Tools eingegeben werden. Vor der Nutzung sollte geklärt sein, welche Daten verarbeitet werden, wofür sie genutzt werden und ob sie zum Training von KI-Modellen verwendet werden.

Festlegen, wer KI-generierte Inhalte prüft, freigibt und gegebenenfalls korrigiert. So wird aus der KI-Nutzung ein nachvollziehbarer Prozess statt eines unkontrollierten Experiments.

Beruf Immobilienmakler, iad Deutschland

KI in der Immobilien-branche:

Wie Künstliche Intelligenz das Geschäft verändert

KI-Kompetenz wird Teil des Arbeitsalltags

Der AI Act beschäftigt sich nicht nur mit der Kennzeichnung von KI-Inhalten. Auch die KI-Kompetenz der Personen, die KI-Systeme einsetzen, spielt eine Rolle. Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und verpflichtet Anbieter:innen und Betreiber:innen dazu, Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz zu treffen.

Für Immobilienunternehmen bedeutet das vor allem:

Wer KI professionell nutzt, sollte auch ihre Möglichkeiten und Grenzen kennen – etwa beim Umgang mit Daten, bei der Prüfung von Ergebnissen und bei der Einordnung KI-generierter Inhalte.

Warum KI Immobilienmakler:innen ergänzt – und nicht ersetzt

KI kann Texte schreiben, Bilder virtuell einrichten und Informationen strukturieren. Sie kann damit viele Aufgaben schneller und effizienter machen. Was sie nicht ersetzen kann, sind Vertrauen, persönliche Beratung und die individuelle Einschätzung einer Situation.

Genau darin liegt die Chance: KI übernimmt Routineaufgaben und schafft dadurch mehr Raum für den menschlichen Teil der Immobilienvermittlung – für Gespräche, Beratung, Kundenbeziehungen und persönliche Nähe.

Fazit: KI ja – aber mit Verantwortung

Die Diskussion beim Real Estate Connect in Frankfurt hat gezeigt: Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob KI in der Immobilienvermarktung eingesetzt wird.

Die entscheidende Frage ist, wie.

Für Immobilienmakler:innen lassen sich dabei vier Grundsätze festhalten:

KI gezielt einsetzen.
Dort automatisieren, wo sie tatsächlich Zeit spart und Qualität verbessert.

Ergebnisse prüfen.
Keine KI-generierten Inhalte ungeprüft veröffentlichen.

Transparent bleiben.
Relevante KI-generierte oder -veränderte Inhalte entsprechend den geltenden Anforderungen kenntlich machen.

Persönlich bleiben.
Die gewonnene Zeit für Beratung, Kundenbeziehungen und echte Nähe nutzen.

So wird KI nicht zum Ersatz für gute Immobilienvermittlung, sondern zu einem Werkzeug, das sie besser und effizienter machen kann.

Real Estate Connect: Die Diskussion geht weiter

Das erste Real Estate Connect in Frankfurt hat gezeigt, wie wertvoll der offene Austausch über aktuelle Entwicklungen in der Immobilienbranche ist – von Markt und Finanzierung bis hin zu neuen Technologien wie künstlicher Intelligenz.

Das nächste Real Estate Connect findet am 24. September 2026 in Berlin statt.

Wer aktuelle Entwicklungen diskutieren, Erfahrungen teilen und sich mit anderen Immobilienprofis austauschen möchte, kann sich bereits jetzt anmelden.

Quellen:

Für eine ausführliche Einordnung der Transparenzpflichten speziell für Immobilienmakler:innen:
AI Act: Was Immobilienmakler über die Kennzeichnung von KI-Inhalten wissen müssen – onOffice.

Die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Leitlinien zu den Transparenzpflichten finden sich bei der Europäischen Kommission

Europäische Kommission: Code of Practice zur Transparenz von KI-generierten Inhalten

Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act

Europäische Kommission: Fragen und Antworten zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50

Europäische Kommission: Quick Facts zu den Transparenzpflichten für KI-Systeme

FAQ

Nein. Nicht jede KI-Bearbeitung ist automatisch kennzeichnungspflichtig. Entscheidend ist unter anderem die Art der Bearbeitung und ob der Inhalt für Betrachter fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen könnte.

Ein KI-bearbeitetes Foto einer realen Immobilie, das beispielsweise virtuell möbliert wurde, ist ein typischer Fall für eine transparente Kennzeichnung. onOffice empfiehlt für diesen Anwendungsfall einen klaren Hinweis wie „KI-bearbeitete Visualisierung – virtuell eingerichtet“.

Gewöhnliche Objektbeschreibungen fallen nicht automatisch unter die sichtbare Kennzeichnungspflicht für Texte. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse können jedoch andere Regeln greifen. Eine fachkundige menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung können dabei relevant sein.

Seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Sie betreffen je nach Anwendungsfall unter anderem die Information über KI-Interaktionen sowie die Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder -veränderter Inhalte.

KI kann viele Aufgaben automatisieren, ersetzt aber nicht persönliche Beratung, Kundenbeziehungen, Verhandlung und fachliche Verantwortung.

Das hängt vom jeweiligen Tool, Zweck und den geltenden Datenschutzanforderungen ab. Personenbezogene und vertrauliche Informationen sollten nicht unbedacht in externe KI-Systeme eingegeben werden.

Die Darstellung der Rechtsprechung stellt keine anwaltliche Beratung dar, sie dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Einholung eines Rechtsrates. Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.