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Steuer- und Finanztipps für Immobilienmakler nach dem Immobilienverkauf
Als selbständiger Immobilienmakler erhalten Sie eine Provision für jeden erfolgreichen Immobilienverkauf. Darauf fällt die sogenannte Umsatzsteuer an. Ferner gibt es noch weitere Steuern wie die Einkommenssteuer, die Sie berücksichtigen müssen. Die gute Nachricht ist: Mit den richtigen Steuer- und Finanztipps können Sie sich unter Umständen einen Großteil bei der Steuererklärung zurückholen.
Was für Steuern müssen Sie noch zahlen, wie können Sie Steuern sparen und woran sollten Sie bei Ihren Finanzen denken? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.
Auf Ihre Provision fällt die Umsatz- oder auch Mehrwertsteuer genannt an.
Zum Steuern sparen können Sie unter anderem Betriebsausgaben absetzen.
Mit sinnvollen Investitionen können Sie für Ihre zukünftige, finanzielle Sicherheit sorgen.
Was bekommt ein Immobilienmakler in finanzieller Hinsicht nach einem Immobilienverkauf?
Immobilienmakler werden in der Regel durch eine Provision (auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt) für ihre Dienstleistungen entlohnt. Die Provision wird nach erfolgreichem Abschluss eines Immobilienverkaufs fällig. Wie hoch die Provision ist, kann regional und je nach Land variieren.
Zumeist wird sie durch einen Prozentsatz des endgültigen Verkaufspreises der Immobilie ermittelt. In Deutschland liegt diese Provision oft zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises, je nach Region und Marktlage. Zudem wurde im Jahr 2020 das Gesetz erlassen, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die Provision wird in der Regel fällig, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist und die Bezahlung der Immobilie stattgefunden hat.
Neben der Provision können Sie auch zusätzliche Einnahmen generieren, beispielsweise für spezielle Marketingmaßnahmen, professionelle Fotografien der Immobilie oder Home Staging. Diese Kosten werden im Voraus vereinbart und können entweder vom Makler übernommen oder dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden.
Sind Immobilienmakler umsatzsteuerpflichtig?
Ja, Immobilienmakler in Deutschland sind umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie auf ihre Provision die gesetzliche Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) aufschlagen und an das Finanzamt abführen müssen. Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland derzeit 19 %.
Wenn ein Immobilienmakler beispielsweise eine Provision von 10.000 Euro (netto) für die Vermittlung einer Immobilie erhält, dann muss er zusätzlich 1.900 Euro (19 % von 10.000 Euro) Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Endbetrag, den der Kunde zahlt, beträgt demnach 11.900 Euro (brutto). Der Makler führt die 1.900 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Welche Steuern muss ein Immobilienmakler noch zahlen?
Neben der Umsatzsteuer werden, je nach individueller Situation, noch weitere Steuern fällig.
Einkommensteuer:
Immobilienmakler, die als Einzelunternehmer tätig sind, müssen auf ihren Gewinn Einkommensteuer zahlen. Der Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Der zu zahlende Betrag hängt vom persönlichen Steuersatz des Maklers ab.
Gewerbesteuer:
Jeder Immobilienmakler, der gewerblich tätig ist, muss die sogenannte Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben, wobei es auch einen Freibetrag gibt. Dieser liegt zurzeit bei 24.500 Euro. Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist vom Umsatz und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde abhängig, in der der Makler sein Unternehmen führt.
Körperschaftsteuer:
Wenn das Immobiliengeschäft als Rechtsform einer GmbH oder AG betrieben wird, dann wird statt der Einkommensteuer die Körperschaftsteuer fällig.
Solidaritätszuschlag:
Auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben.
Kirchensteuer:
Falls Sie einer Kirche angehören, wird schlussendlich noch die Kirchensteuer erhoben.
Wie kann man als Immobilienmakler Steuern sparen?
Wenn Sie als Immobilienmakler Steuern sparen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu tun. Ratsam ist es, sich dafür von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.
Alle Kosten, die direkt mit Ihrer Tätigkeit als Immobilienmakler in Zusammenhang stehen, können in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören Büromaterialien, Fahrtkosten, Telefonkosten, Fortbildungen oder Mieten für Büroräume.
Wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben, das fast ausschließlich für Ihre Maklertätigkeit genutzt wird, können Sie einen Teil der Kosten wie Miete und Nebenkosten steuerlich geltend machen.
Investieren Sie in Büroausstattung, Computer, Software oder Dienstfahrzeuge, lassen sich diese Anschaffungen zumeist über mehrere Jahre abschreiben. Das verringert den zu versteuernden Gewinn.
Auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, wodurch sich die Steuerlast reduzieren kann. Gleiches gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu bestimmten Formen der privaten Altersvorsorge, unter anderem zur Rürup-Rente, die steuerlich geltend gemacht werden können. Zu bestimmten Anlässen, wie Jubiläen, haben Sie die Möglichkeit, sofern Sie Mitarbeiter haben, diese mit steuerfreien Zuwendungen zu beschenken.
Ein Firmenwagen kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn er sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird. Es gibt verschiedene Modelle zur Versteuerung, darunter das Fahrtenbuch oder die 1-%-Regelung.
Bewahren Sie immer alle Belege sorgfältig auf, um bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts alle Ausgaben belegen zu können. Führen Sie mit besonderer Aufmerksamkeit Ihre Buchhaltung oder lassen Sie sich durch einen Buchhalter bzw. Steuerberater unterstützen.
3 Finanztipps für Immobilienmakler
Durch die Provisionierung bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf besteht das Risiko eines schwankenden Einkommens, je nachdem wie viele Immobilien Sie verkaufen oder vermieten können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie einen Teil Ihres Verdienstes investieren und für zukünftige finanzielle Sicherheit sorgen. Wie das geht, verraten wir Ihnen in unseren drei Tipps.
1. Diversifizierte Anlagestrategie:
Streuen Sie Ihr Geld breit in Aktien-ETFs. Diese bieten langfristig oft höhere Renditen als klassische Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Es empfiehlt sich, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum in ETFs zu investieren (Stichwort: Cost-Average-Effekt).
Als Experten auf Ihrem Gebiet könnten Sie selbst in Immobilien investieren, sei es in Wohnimmobilien zur Vermietung oder in Gewerbeimmobilien. Dies bietet nicht nur potenzielle Mieteinnahmen, sondern auch mögliche Wertsteigerungen der Immobilien.
Suchen Sie nach einer sichereren Anlagekomponente, investieren Sie in Staats- oder Unternehmensanleihen oder Festgeldkonten.
2. Weiterbildung und Netzwerk:
Investieren Sie in Ihre eigene Weiterbildung. Das kann bedeuten, Kurse zu belegen, die Sie über aktuelle Trends in der Immobilienbranche oder über fortgeschrittene Investitionstechniken informieren. Je besser Ihr Netzwerk, desto mehr Möglichkeiten haben Sie, von Insider-Tipps oder exklusiven Investmentchancen zu profitieren.
3. Notfalldepot und Altersvorsorge:
Bevor Sie Ihr Geld in risikoreichere Anlagen investieren, stellen Sie sicher, dass Sie über ein Notfalldepot verfügen, das mindestens drei bis sechs Monate Ihrer Ausgaben abdeckt. Das gibt Ihnen finanzielle Sicherheit in Zeiten, in denen es vielleicht nicht so gut läuft. Zusätzlich zur staatlichen Altersvorsorge sollten Sie privat für das Alter vorsorgen, z. B. durch private Rentenversicherungen, Rürup-Rente oder den Kauf von Immobilien.
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